FDP beantragt die Erstellung eines Berichts zur Nutzung des Bildungs- und Teilhabepaketes

Birgit Koenen, sachkundige Bürgerin

Begründung:

Seit 2011 haben Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die Mittel aus den Transfersystemen erhalten, Anspruch auf Leistung aus dem BTHG. Damit soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit niedrigem Einkommen die Teilnahme an kostenpflichtigen Schulangeboten, an Lernförderung und Freizeitaktivitäten, wie eine Mitgliedschaft im Sportverein, ermöglicht werden.

In der Vergangenheit mehrten sich jedoch wiederkehrende Berichte, dass nur ein sehr kleiner Anteil der Leistungsberechtigten gewisse Leistungen überhaupt abrufen. In einer 2022 erschienen Auswertung unterschiedlicher Studien kommen die Autoren zum Schluss, dass nur etwa 15% der Leistungsberechtigten auch einen Anspruch auf Leistungen wahrnimmt. Auch konnte hier gezeigt werden, dass 2019 durch den Versuch einer Vereinfachung der Antragstellung durch das „Starke-Familien-Gesetz“ keine in Zahlen messbare positive Veränderung stattgefunden hat.

Das als „Bürokratiemonster“ betitelte BTHG hat nach Angaben der Bertelsmann-Stiftung und des ZEW noch den strukturellen Nachteil, dass bis zu 30 Prozent der bereitgestellten Mittel für Sach- und Personalkosten in der Verwaltung verwendet werden.

Die FDP-Fraktion möchte vor diesem Hintergrund wissen, wie der Sachstand zu diesen Themen ist.

Wir fragen:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche erhalten in den letzten 5 Jahren nach Kenntnis des Kreises Viersen Leistungen nach dem BTHG?
  2. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Bürgergeld geziehen?
  3. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Sozialhilfe beziehen?
  4. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Wohngeld beziehen?
  5. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Kinderzuschlag beziehen?
  6. Wie viele dieser Kinder und Jugendliche kommen aus Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen?
  7. Wie viele Kinder und Jugendliche haben in den vergangenen 5 Jahren nach Kenntnis des Kreises Viersen die folgenden Leistungen aus dem BTHG erhalten? Bitte jeweils aufschlüsseln in absoluten Zahlen und in Relation zu den Leistungsberechtigten.
  8. Persönlich Schulbedarf
  9. Eintägige Schul- und Kitaausflüge
  10. Mehrtägige Klassen- und Kitafahrten
  11. Beförderung zur Schule
  12. Lernförderung
  13. Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule und Kindertageseinrichtungen
  14. Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
  15. Wie hoch waren bzw. werden die Sach- und Personalkosten der Verwaltung in Relation zu den dort abgewickelten Fördermitteln des BTHG jeweils in den vergangenen fünf Jahren eingeschätzt.

Mit freundlichen Grüßen

gez.  Birgit Koenen – sachkundige Bürgerin                                                       

gez. Hans-Willy Troost - Vorsitzender der FDP-Kreistagsfraktion